Bedingungen für eine Hochzeit auf Hawaii
Das Brautpaar muß mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Geburtsurkunde kann aus “Sicherheitsgründen” in einfacher, nicht beglaubigter Kopie mitgebracht werden, wird aber nicht verlangt. Ein gültiger Reisepass muß vorgelegt werden. Wir senden Ihnen bei Buchung die Informationen zu, wie Sie diese Hochzeitslizenz bereits on line ausfüllen.
Bei Scheidung oder Tod des ersten Ehepartners wird das genaue Scheidungs bzw. Todesdatum und der Ort, in dem sie rechtskräftig bzw. begraben wurde, verlangt. Eine beglaubigte Kopie der Scheidung oder des Todesscheines ist nur dann notwendig, wenn die Scheidung oder der Tod weniger als 60 Tage vor erneuter Eheschliessung zurückliegt.
Schweizer Bürger benötigen keinen Personenstandsausweis und keine Wohnsitzbescheinigung mehr und nur dann eine Namenserklärung, wenn die Braut ihren Nachnamen ändern möchte. Das Procedere ist sehr vereinfacht worden. Wir schicken Ihnen auf Anfrage die Webseite der Schweizer Botschaft zu, wo Sie lediglich ein Formular ausfüllen und vor Ihrer Hochzeit auf Maui an die Schweizer Botschaft nach San Francisco schicken müssen. Die Hochzeitslizenz wird dann von Honolulu aus direkt zur Schweizer Botschaft nach San Franciso geschickt – auch darum kümmern wir uns hier vor Ort. Eine Apostille ist nicht mehr nötig.
Für nicht-deutsche Staatsbürger gelten für eine Eheschliessung auf Hawaii die gleichen Rechte, die auch in Deutschland, der Schweiz oder Österreich Anwendung finden.
Ort
Einsamer Strand im Süden der Insel